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Hilfe für geflüchtete Menschen aus der Ukraine

Ab dem 1. Juni ist das Jobcenter Merzig-Wadern für Leistungsgewährung sowie Beratung und Vermittlung von ukrainischen Flüchtlingen zuständig. Voraussetzung dafür ist, dass Sie einen Antrag auf Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis gestellt haben und Ihnen eine Fiktionsbescheinigung oder eine Aufenthaltserlaubnis erteilt wurde. Weitere Informationen finden Sie hier.

Sofern Sie über keine ausreichenden Deutschkenntnisse verfügen, nehmen Sie bitte in Begleitung einer deutschsprechenden Person Ihres Vertrauens Kontakt zum Jobcenter auf. Mit der beigefügten Einwilligung zum Austausch personenbezogener Daten können Sie diese Person auch für die Zukunft ermächtigen, für Sie mit dem Jobcenter zu kommunizieren. Bitte lassen Sie uns dazu die ausgefüllte und unterschriebene Erklärung schriftlich oder elektronisch über unser Kontaktcenter zukommen.

Die Erklärung finden Sie hier.

З 1-го червня служба зайнятості Мерциг-Вадерн  відповідатиме за ці послуги. Обов’язковою умовою для цього є те, що ви подали заявку на отримання дозволу на проживання і вам видали «Fiktionsbescheinigung» або дозвіл на проживання.

Якщо Ви недостатньо володієте німецькою мовою, зверніться до служби зайнятості у супроводі німецькомовної особи, якій Ви довіряєте. З доданою згодою на обмін особистими даними Ви також можете дозволити цій особі спілкуватися з центром зайнятості від Вашого імені в майбутньому. Будь ласка, надішліть нам заповнену та підписану декларацію в письмовій або електронній формі через наш контакт-центр.

 

Der komfortable Weg zu uns

  • Wir empfehlen folgende Kommunikationswege:
  • Über unser Kontaktcenter. Benennen Sie uns Ihr Anliegen und wir rufen Sie innerhalb eines Arbeitstages zurück!
  • Nutzen Sie unsere e-Services z.B.(Veränderungs)-Mitteilungen, Mitteilung einer Ortsabwesenheit oder Weiterbewilligungsantrag
  • Online über jobcenter.digital z.B. Erstantrag online stellen
  • Persönliche Beratungsgespräche finden ausschließlich nach vorheriger Terminvereinbarung statt.
  • Für terminierte Beratungsgespräche im Jobcenter Merzig-Wadern gilt aktuell die 3G-Regel. Das bedeutet: Personen werden weiterhin persönlich beraten, sofern diese nachweislich geimpft oder genesen sind oder einen aktuellen, maximal 24 Stunden alten und negativen Antigen-Testnachweis (Bürgertest) vorweisen können.
  • In den Dienstgebäuden gilt eine generelle Medizinische-Maskenpflicht.
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