Nach §10 SGB II ist jede Arbeit grundsätzlich zumutbar. Das Jobcenter achtet bei der Ausstellung von Vermittlungsvorschlägen darauf, dass es sich um Stellen handelt mit tariflicher oder ortsüblicher Entlohnung und nach Möglichkeit unter Berücksichtigung von Vorkenntnissen und Fähigkeiten.
Wenn Sie Bedenken bzgl. eines Vermittlungsvorschlages haben z.B. wegen gesundheitlichen Gründen oder Überschneidung von Arbeitszeit mit den Kinderbetreuungszeiten, wenden Sie sich bitte an Ihre/n Arbeitsvermittler/in.
Was ist eine Eingliederungsvereinbarung?
§15 SGBII regelt die Grundlage zum Abschluss einer Eingliederungsvereinbarung:
Auszug aus § 15 Sozialgesetzbuch II (SGB II)
Die Eingliederungsvereinbarung soll insbesondere bestimmen,
1. welche Leistungen die oder der Erwerbsfähige zur Eingliederung in Arbeit erhält,
2. welche Bemühungen erwerbsfähige Leistungsberechtigte in welcher Häufigkeit zur Eingliederung in Arbeit mindestens unternehmen müssen und in welcher Form diese Bemühungen nachzuweisen sind,
3. welche Leistungen Dritter, insbesondere Träger anderer Sozialleistungen, erwerbsfähige Leistungsberechtigte zu beantragen haben.
Die Eingliederungsvereinbarung stellt eine Vereinbarung zwischen dem Leistungsbezieher und dem Jobcenter dar in der festgelegt wird, welche Unterstützung der Hilfebedürftige erhält und in welchem Umfang der- /diejenige mitwirken muss mit dem Ziel die Hilfebedürftigkeit zu beenden bzw. in Arbeit integriert zu werden.
Die Eingliederungsvereinbarung wird daher immer dann angepasst, wenn ein neuer Schritt zur Unterstützung vereinbart wird.
Was ist eine Arbeitsgelegenheit?
Arbeitsgelegenheiten sind nicht sozialversicherungspflichtige Beschäftigungen /öffentlich geförderte Beschäftigung mit max. 30 Wochenstunden bei Städten, Gemeinden oder gemeinnützigen Verbänden für Personen, die seit längerer Zeit arbeitslos sind.
Die Auswahl an Arbeitsgelegenheiten sind sehr vielfältig, so dass je nach Interesse und Eignung für den Arbeitsmarkt wichtige Kenntnisse vermittelt werden können z.B. im Garten- und Landschaftsbau, im Verkauf oder auch in Möbelbörsen. Zudem werden durch die dortigen Kontakte auch wichtige Kontakte geknüpft auf dem regionalen Arbeitsmarkt.
Zu den Leistungen nach dem ALGII erhält man zusätzlich eine Mehraufwandspauschale.
Was muss ich tun, wenn ich meinen Termin im Jobcenter wegen Krankheit nicht wahrnehmen kann?
Wenn Sie einen Termin im Jobcenter aufgrund von Krankheit nicht wahrnehmen können, teilen Sie das bitte dem Jobcenter umgehend mit (Link Kontaktformular) und legen – wie gewohnt bei einem Arbeitgeber – die ärztliche Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung zeitnah vor, damit ein neuer Termin vereinbart werden kann.
Darf ich in Urlaub fahren, wenn ich ALGII beziehe?
Bei Arbeitslosigkeit besteht kein Anspruch auf Urlaubzeit, aber eine Ortsabwesenheit kann bis maximal drei Wochen im Kalenderjahr unter bestimmten Voraussetzungen beantragt werden. Dies muss vorab mit Ihrer Arbeitsvermittlerin/ Ihrem Arbeitsvermittler abgestimmt werden.