Für die Beantragung des Bürgergeld ist ausschlaggebend, dass der Antragsteller erwerbsfähig und hilfebedürftig ist. Man spricht in diesem Fall von einem erwerbsfähigem Leistungsberechtigten. Das Arbeitslosengeld II ist eine Leistung, die nur auf Antrag und in der Regel für einen Zeitraum von max. 12 Monaten gewährt wird. Die Auszahlung der Leistung erfolgt monatlich im Voraus.

Da das Bürgergeld eine individuelle Leistung ist, die die persönlichen Lebensumstände im Rahmen des II. Buches des Sozialgesetzbuches (SGB II) berücksichtigt, sollte bei Fragen und Änderungen in den persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnissen (z.B. Umzug, Geburt eines Kindes, Heirat, Zuzug des Partners/der Partnerin, Änderungen beim Einkommen und Vermögen usw.) umgehend Kontakt mit dem zuständigem Leistungszentrum aufgenommen werden.

 

Anspruchsberechtigte

Anspruch auf Bürgergeld haben Personen, die das 15. Lebensjahr vollendet und die Altergrenze nach § 7a SGB II noch nicht erreicht haben,

  • erwerbsfähig sind, das heißt mindestens 3 Stunden täglich erwerbstätig sein können

  • hilfebedürftig sind

  • ihren gewöhnlichen Aufenthalt in der Bundesrepublik Deutschland haben.

 

Vorrangige Leistungen

Auch sollten Sie vor einer Antragstellung prüfen, ob Sie einen Anspruch auf vorrangige Sozialleistungen (z.B. Wohngeld, Kinderzuschlag, Renten, Unterhaltsvorschüsse, Ausbildungsförderung, Krankengeld) haben und die notwendigen Anträge stellen. Bei der Berechnung des Arbeitslosengeldes II wird potentiell vorhandenes Einkommen und/oder Vermögen des Antragstellers und allen Mitgliedern seiner Bedarfsgemeinschaft berücksichtigt.