Einkommen

Als Einkommen zu berücksichtigen sind Einnahmen in Geld.

Hierzu zählen zum Beispiel: 

  • Einkommen aus abhängiger Erwerbstätigkeit und selbstständiger Erwerbstätigkeit
  • Weihnachts- und Urlaubsgeld
  • BAföG und BAB
  • Mutterschaftsgeld
  • Arbeitslosengeld
  • Übergangs- und Verletztengeld
  • Krankengeld
  • Renten
  • Steuererstattungen
  • jegliche Unterhaltszahlungen
  • Kindergeld
  • Elterngeld
  • Wohngeld
  • Lottogewinne
  • Gewinne aus (Online-)Casino + Sportwetten
  • Vermietung – und Verpachtung
  • Kapital- und Zinserträge

Diese Aufzählung ist nicht abschließend.

Freibeträge bei Erwerbstätigkeit:

Vom Einkommen abzusetzen sind  z.B.

  • auf das Einkommen entrichtete Steuern
  • Pflichtbeiträge zur Sozialversicherung
  • Werbungskosten (Fahrtkosten, Arbeitskleidung)
  • Gesetzlich vorgeschriebene Versicherungen (KFZ-Haftpflicht)
  • 30,00 Euro pro Monat für angemessene private Versicherungen

Sofern keine Nachweise über die Werbungskosten / Versicherungskosten vorliegen, wird nur ein Grundfreibetrag in Höhe von 100,00 Euro gewährt. Wenn das monatliche Bruttoeinkommen 400,00 Euro übersteigt, können die Werbungs- und Versicherungskosten die über 100,00 Euro liegen als Freibeträge anerkannt werden.

Beispiel zur Anrechnung des Einkommens aus Erwerbstätigkeit:

Herr Mustermann wohnt in Merzig, ist alleinstehend und hilfebedürftig. Sein monatlicher Anspruch auf Leistungen nach dem SGB II beträgt 807,00 Euro (416,00 Euro Regelbedarf und 391,00 Euro Kosten der Unterkunft). Herr Mustermann erzielt ein monatliches Einkommen durch eine sozialversicherungspflichte Beschäftigung  in Höhe von 1100,00 Euro (Brutto) und 760,00 Euro (Netto). Er reicht ein Nachweis über die Fahrtkosten zwischen Wohnung und Arbeitsort ein.

Bruttoarbeitsentgelt                                               1100,00 Euro

./. Steuern und Sozialversicherungsbeiträge              340,00 Euro

./. Pauschale für Versicherungen                                30,00 Euro

./.Fahrtkosten (19 Arbeitstage x 21 x 0,20 Euro)         79,80 Euro

Nettoeinkommen                                                      650,20 Euro

 

Ermittlung des weiteren Freibetrages:

erste Stufe:  

20% von 900,00 Euro

(1000,00 Euro – 100,00 Euro)                                    180,00 Euro

 

zweite Stufe:

10 % von 100,00 Euro

(1100,00 Euro – 100,00 Euro)                                      10,00 Euro

Gesamtfreibetrag:                                                    190,00 Euro

 

Nettoeinkommen                                                      650,20 Euro

./. Gesamtfreibetrag                                                  190,00 Euro

Anzurechnendes Einkommen                               460,20 Euro

 

Sofern Herr Mustermann keine Werbungs- Fahrt – und Versicherungskosten nachweist, erhält er nur den Grundfreibetrag in Höhe von 100,00 Euro und den weiteren errechneten Freibetrag in Höhe von 190,00 Euro. Somit ist ein Einkommen in Höhe von 470,00 Euro anzurechnen.