Seit dem 1. Januar 2023 gilt das neue Gesetz zum Bürgergeld

Über den aktuellen Stand zum Thema Bürgergeld und die wichtigsten Änderungen können Sie sich auf folgenden Seiten informieren:

Eine Kurzinformation zum Bürgergeld finden Sie hier. 

Möchten Sie mit uns darüber sprechen, was Ihnen helfen kann, eine Arbeit zu finden? Vereinbaren Sie gern ein Gespräch mit Ihrer Integrationsfachkraft. Buchen Sie ganz einfach einen Termin über unsere Homepage. Online-Terminbuchung über unser Kontaktcenter.

 

Zum 01. Januar 2023 tritt das neue Wohngeld-Plus-Gesetz in Kraft

Wenn Sie Schwierigkeiten haben Ihre Wohnkosten mit Ihrem Einkommen zu decken, kann das Wohngeld Sie entlasten.
Informieren Sie sich und prüfen Sie unverbindlich, ob Sie einen Anspruch auf Wohngeld haben.
Durch die Wohngeldreform werden mehr Haushalte einen Anspruch auf Wohngeld haben.
Außerdem steigt die Höhe des Wohngeldes für die Haushalte, die bereits Wohngeld bekommen.

Was ist Wohngeld und wer kann es bekommen?

Wohngeld ist ein Zuschuss für die Miete oder die Belastung durch Wohneigentum. Wohngeld kann sowohl für gemieteten Wohnraum, als auch für eigenes Wohneigentum gezahlt werden.

Wohngeld bekommt, wer seinen Lebensunterhalt und nur einen Teil der Miete oder die Kosten für das Wohnen durch das eigene Einkommen bezahlen kann.

Voraussetzung ist, dass der Wohnraum selbst genutzt wird.

Ab 2023 soll zusätzlich eine dauerhafte Heizkostenkomponente bei den Heizkostenvorauszahlungen im Wohngeld enthalten sein.

Wenn Sie andere Sozialleistungen zum Beispiel Arbeitslosengeld II (ab Januar 2023 Bürgergeld) oder Grundsicherung/Sozialhilfe bekommen, können Sie kein Wohngeld erhalten.

Mit dem Wohngeldrechner können Sie schon jetzt unverbindliche prüfen, ob Sie einen Anspruch auf Wohngeld haben.

Weitere umfangreiche Informationen zu dem Thema finden Sie hier.