Eingliederungszuschuss

Gibt es finanzielle Unterstützung bei der Einstellung von arbeitslos gemeldeten Personen?

Ja, zum Beispiel wenn von den Bewerbern eine geringere Leistung als üblich zu erwarten ist und es sich um eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung handelt. Wir unterstützen Sie mit dem Eingliederungszuschuss. Arbeitsagentur oder Jobcenter können einen zeitlich befristeten Zuschuss zum Arbeitsentgelt zahlen. Dieser soll die geringere Leistung der neuen Arbeitskraft ausgleichen. Förderhöhe und Dauer hängen immer vom Einzelfall ab. Lesen Sie mehr in unserem Merkblatt zum Eingliederungszuschuss. Wenden Sie sich an Ihren persönlichen Ansprechpartner im Arbeitgeber-Service (sofern bekannt) oder unter der kostenfreien Arbeitgeber-Hotline 0800 4 5555 20.

Können arbeitslos gemeldete Arbeitskräfte so gefördert werden, dass sie auf die zu besetzende Stelle passen?

Es gibt viele Programme und Maßnahmen, die das möglich machen. Dabei erhält die Arbeitskraft eine individuelle Förderung, die an die zukünftigen Aufgaben angepasst ist. Je nach Bedarf können das kurze Lehrgänge oder längere Kurse sein. Zum Beispiel können unter bestimmten Voraussetzungen die Kosten für eine IT-Schulung oder den Gabelstapler-Führerschein übernommen werden. Die zuständige Beratungsfachkraft erklärt gerne, welche Leistungen konkret infrage kommen.

Wichtiger Hinweis:

Förderleistungen müssen grundsätzlich vor einer Beschäftigungsaufnahme beantragt werden. Eine betriebsübliche Einarbeitung kann nicht gefördert werden. Es besteht kein Rechtsanspruch auf diese Leistung.