Häufige Fragen
Nach §10 SGB II ist jede Arbeit grundsätzlich zumutbar. Das Jobcenter achtet bei der Ausstellung von Vermittlungsvorschlägen darauf, dass es sich um Stellen handelt mit tariflicher oder ortsüblicher Entlohnung und nach Möglichkeit unter Berücksichtigung von Vorkenntnissen und Fähigkeiten.
Wenn Sie Bedenken bzgl. eines Vermittlungsvorschlages haben z.B. wegen gesundheitlichen Gründen oder Überschneidung von Arbeitszeit mit den Kinderbetreuungszeiten, wenden Sie sich bitte an Ihre/n Arbeitsvermittler/in.
Was ist ein Kooperationsplan?
Die bisherige Eingliederungsvereinbarung wird seit dem 1. Juli 2023 durch einen Kooperationsplan abgelöst. Der Kooperationsplan gibt Ihnen und Ihrer Integrationsfachkraft einen Überblick über das Ziel und die wesentlichen Schritte der Zusammenarbeit. Er ist möglichst konkret, kurz und übersichtlich und ermöglicht daher, sich auf das Wesentliche zu konzentrieren.
Was ist eine Arbeitsgelegenheit?
Arbeitsgelegenheiten sind nicht sozialversicherungspflichtige Beschäftigungen /öffentlich geförderte Beschäftigung mit max. 30 Wochenstunden bei Städten, Gemeinden oder gemeinnützigen Verbänden für Personen, die seit längerer Zeit arbeitslos sind.
Die Auswahl an Arbeitsgelegenheiten sind sehr vielfältig, so dass je nach Interesse und Eignung für den Arbeitsmarkt wichtige Kenntnisse vermittelt werden können z.B. im Garten- und Landschaftsbau, im Verkauf oder auch in Möbelbörsen. Zudem werden durch die dortigen Kontakte auch wichtige Kontakte geknüpft auf dem regionalen Arbeitsmarkt.
Zu den Leistungen nach dem ALGII erhält man zusätzlich eine Mehraufwandspauschale.
Was muss ich tun, wenn ich meinen Termin im Jobcenter wegen Krankheit nicht wahrnehmen kann?
Wenn Sie einen Termin im Jobcenter aufgrund von Krankheit nicht wahrnehmen können, teilen Sie das bitte umgehend bei Ihrem Jobcenter mit. Nutzen Sie hierzu am besten den Postfachservice in Ihrem Online-Profil oder sagen Sie Ihren Termin direkt über die Jobcenter-App ab. Sollten Sie die Online-Angebote nicht nutzen können, erreichen Sie uns auch telefonisch.
Reichen Sie uns außerdem zeitnah eine ärztliche Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung ein, damit ein neuer Termin vereinbart werden kann.
Darf ich in Urlaub fahren, wenn ich Grundsicherung für Arbeitssuchende beziehe?
Bei Arbeitslosigkeit haben Sie grundsätzlich einen Anspruch auf Urlaubszeit, jedoch maximal drei Wochen im Kalenderjahr. Die Urlaubszeit muss im Voraus mit Ihrem/Ihrer Arbeitsvermittler/in abgestimmt werden.
Stellen Sie hierzu ganz einfach online den Antrag auf Nichterreichbarkeit.
jobcenter.digital- Registrierung und Anmeldung
- Sie haben noch kein Online-Konto? Dann registrieren Sie sich ganz einfach mit Ihrer E-Mail-Adresse und einem eigenen Passwort. Zur Anmeldung benötigen Sie zusätzlich einen Zweiten-Faktor, dieser sichert die Anmeldung im jobcenter.digital-Konto zusätzlich ab. Die Nutzung eines zweiten Faktors ist für alle verpflichtend. Im Online-Portal werden verschiedene Verfahren angeboten (Passkey, TOTP oder die BA-Secure-App). Wir empfehlen Ihnen die BA-Secure App.
- Sie haben bereits ein Online-Konto? Dann können Sie sich mit Ihrer E-Mail-Adresse und Ihren Passwort anmelden.
- Sie haben Ihr Passwort vergessen? Hier können Sie Ihr Passwort zurücksetzen und ein neues Passwort vergeben.
- Sie wissen nicht mehr mit welcher E-Mail-Adresse Sie sich registriert haben? Hier erhalten Sie Hilfe.
- Sie haben weitere Fragen und Anliegen zur Anmeldung in Ihren Online-Konto? Hier finden Sie die wichtigsten Antworten.
jobcenter.digital- Was ist ein Freischaltcode und wie bekomme ich diesen?
Den Freischaltcode benötigen Sie nach der Registrierung bei jobcenter.digital, um Ihr Online-Profil mit dem Jobcenter zu verbinden. Erst dann können Ihre Anträge, Nachrichten und Unterlagen richtig zugeordnet und an Ihre persönlichen Ansprechpartner weitergeleitet werden. Ob ihr Online-Profil schon verbunden ist, erkennen Sie daran, dass dann Ihr Name und Ihre Kundennummer vom Jobcenter angezeigt wird. Ist Ihr Konto noch nicht verbunden, steht nach der Anmeldung "Standardprofil" auf der Startseite.
Sie benötigen den Freischaltcode nur ein Mal.
Wenn Sie noch kein Konto haben, ist der einfachste Weg, dass Sie sich im Jobcenter melden und nach einem Freischaltcode fragen. Der Freischaltcode kann als QR-Code mit dem Handy gescannt werden und Sie werden dann durch die Registrierung geführt. Damit ist ihr Konto direkt automatisch mit dem Jobcenter verknüpft.
Wenn Sie bereits ein Konto registriert haben, können Sie im Jobcenter auch nach einem Freischaltcode fragen. Der Code wird Ihnen dann per Post zugeschickt oder am Infopoint persönlich ausgehändigt, wenn Sie Ihren Personalausweis vorlegen.
Bitte beachten Sie, dass der Freischaltcode nur 10 Tage gültig ist und danach nicht mehr genutzt werden kann.
jobcenter.digital- Ich habe Probleme mit meinem Online-Profil oder kann mich nicht mehr anmelden. Wo bekomme ich Hilfe?
Wenn Sie technische Fragen haben oder sich nicht mehr anmelden können, rufen Sie bitte das Technische Service-Center unter 0800 – 4 5555 01 an (Mo-Fr 8-18 Uhr). Dieser Anruf ist für Sie kostenlos.
Wenn Sie Fragen zu einzelnen Funktionen von jobcenter.digital haben oder Hilfe bei der Online-Antragstellung benötigen, melden Sie sich bei uns, um einen Termin bei unseren Digi-Lotsinnen zu erhalten.