Leistungen zum Lebensunterhalt

Hierzu gehören:

Bürgergeld, Sozialgeld, Mehrbedarfe und einmalige Leistungen

1. Bürgergeld

  • erhalten erwerbsfähige Personen

2. Sozialgeld

  • erhalten nicht erwerbsfähige Personen, welche mit einer erwerbsfähigen Personen in einem Haushalt (Bedarfsgemeinschaft) lebt und keinen Anspruch auf Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch Zwölftes Buch (SGB XII) haben

3. Mehrbedarfe

  • erhalten erwerbsfähige und nicht erwerbsfähige Personen

Folgende Mehrbedarfe können auf Antrag gewährt werden:

  • Mehrbedarf Schwangerschaft
  • Mehrbedarf Alleinerziehung
  • Mehrbedarf Behinderung
  • Mehrbedarf für kostenaufwendige Ernährung
  • Mehrbedarf Warmwasser

4. Einmalige Leistungen

  • erhalten erwerbsfähige und nicht erwerbsfähige Personen

Folgende einmalige Leistungen können auf Antrag gewährt werden:

  • Erstausstattung für die Wohnung einschließlich Haushaltsgeräten
  • Umzugskosten
  • Erstausstattung für Bekleidung
  • Erstausstattung bei Schwangerschaft
  • Erstausstattung bei Geburt
  • Anschaffung und Reparaturen von orthopädischen Schuhen, Reparaturen von therapeutischen Geräten und Ausrüstung, sowie die Miete von therapeutischen Geräten

Beachten Sie:

Einmalige Leistungen können unter bestimmten Voraussetzungen auch gewährt werden, wenn man nicht im Bezug von Leistungen nach dem SGB II ist.