Anspruchsvoraussetzungen
Leistungen nach dem SGB II erhalten Personen, die
- das 15. Lebensjahr vollendet und die Altersgrenze für die Regelaltersrente noch nicht erreicht haben (siehe auch § 7a SGB II)
- erwerbsfähig sind
- hilfebedürftig sind
- ihren gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland haben
Wer ist erwerbsfähig (§ 8 SGB II)?
Eine Person ist erwerbsfähig, wenn Sie
- unter den üblichen Bedingungen des allgemeinen Arbeitsmarktes mindestens drei Stunden täglich arbeiten kann
und
- nicht wegen Krankheit oder Behinderung auf absehbare Zeit daran gehindert ist
Wer ist hilfebedürftig (§ 9 SGB II)?
Eine Person / Familie ist hilfebedürftig, wenn Sie
- ihren Lebensunterhalt nicht oder nicht ausreichend aus dem zu berücksichtigen Einkommen und Vermögen sichern kann
Beachten Sie:
Leistungen nach dem SGB II werden nur auf Antrag erbracht (persönlich, schriftlich oder telefonisch). Die Antragstellung muss beim zuständigen Jobcenter erfolgen, in dessen Bezirk der Antragsteller seinen Wohnsitz / gewöhnlichen Aufenthalt hat. Das Jobcenter in Merzig ist für die Kreisstadt Merzig und die Gemeinden Perl, Mettlach und Beckingen zuständig. Das Jobcenter in Wadern ist für die Stadt Wadern und die Gemeinden Losheim am See und Weiskirchen zuständig.