Kosten der Unterkunft
Die Kosten der Unterkunft und Heizung werden in Höhe der tatsächlichen Aufwendungen anerkannt, soweit diese angemessen sind. Die Prüfung der Angemessenheit erfolgt durch die zuständigen Sachbearbeiter vor Ort.
Verfahren zur Ermittlung der Angemessenheit:
- Überprüfung der tatsächlichen Miete
- Besonderheiten des Einzelfalls
- Überprüfung des aktuellen Wohnungsmarktes
Damit die Prüfung der Angemessenheit erfolgen kann, ist die Mietbescheinigung und ggf. der noch nicht unterschriebene Mietvertrag vorzulegen. Die Mietbescheinigung erhalten Sie beim Jobcenter vor Ort oder direkt hier.
Die aktuellen Richtwerte sind auf der Internetseite des Gutachterausschusses des Landkreises Merzig-Wadern veröffentlicht. Weitere Informationen finden Sie hier.
Weitere Informationen zu Wohnen und Miete finden Sie hier.