Höhe der Regelleistung
Personengruppe |
Regelbedarf |
Regelbedarfsstufe 1:
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502 Euro |
Regelbedarfsstufe 2:
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451 Euro |
Regelbedarfsstufe 3:
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402 Euro |
Regelbedarfsstufe 4:
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420 Euro |
Regelbedarfsstufe 5:
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348 Euro |
Regelbedarfsstufe 6:
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318 Euro |
Kinder und Jugendliche der Regelbedarfsstufe 3 bis 6 erhalten zusätzlich neben dem Regelbedarf auch einen Kindersofortzuschlag in Höhe von 20 Euro monatlich bis zur Einführung einer Kindergrundsicherung.
Aus was setzt sich die Höhe der Regelleistung zusammen?
Der Regelbedarf zur Sicherung des Lebensunterhalts umfasst insbesondere Ernährung, Kleidung, Körperpflege, Hausrat, Haushaltsenergie (Strom) und die Anteile der persönlichen Bedürfnisse des täglichen Lebens, näheres siehe § 20 SGB II.
Sie haben einen Bewilligungsbescheid bekommen und haben Fragen bezüglich der Zusammensetzung des Bürgergeld?
Im Video erfahren Sie, wie sich das Arbeitslosengeld II zusammensetzt und wie die einzelnen Teile des Bescheides zu verstehen sind.